Aktualisierung zur 2G-Plus Regel


Mit dem 16.01.2022 haben sich die Regelungen für Menschen, die eine Erstimpfung mit dem Johnson & Johnson-Impfstoff bekommen haben und zusätzlich eine Auffrischimpfung geändert.
Sie gelten nicht mehr als geboostert. Erst ab einer zweiten Auffrischimpfung, also einer dritten Corona-Impfung, zählen erstmalig mit Johnson & Johnson-Geimpfte in NRW als Geboosterte, für die auch die Testpflicht entfällt.