Neue Coronaschutzverordnung


Liebe Tennisfreunde im 1. TC,
mit dem 13.01.2022 tritt mal wieder eine neue Corona-Schutzverordnung in Kraft.
Für die Nutzung der Tennishalle entfällt damit die Testpflicht für geboosterte Personen trotz 2G-Plus. Das selbe gilt für genesene Personen mit zwei Impfungen.
Die Testpflicht entfällt auch bei Erstimpfung mit Johnson & Johnson und einer Zweitimpfung mit einem mRNA Impfstoff.
Schüler unter 16 Jahren benötigen keinen Immunisierungs- und Testnachweis.
Bitte sendet uns per Mail einen Nachweis über Eure dritte Impfung (Booster) an info@1tchiltrup.de.
Wir möchten uns noch einmal ausdrücklich für Eure Mitarbeit in den letzten Wochen bedanken. Wir waren sehr beeindruckt von der Zuverlässigkeit, mit der Ihr uns Eure Testergebnisse zur Verfügung gestellt habt. Ihr seid toll!
Wer es ganz genau wissen möchte, kann sich gerne beim WTV informieren.
Euer Vorstand