Corona Update – 2G-Plus


Liebe Mitglieder,
mit der neuen Schutzverordnung werden die Corona-Regeln ab dem 28.12.2021 in Nordrhein-Westfalen einmal mehr verschärft werden.
Bei der Sportausübung im Innenbereich gilt jetzt 2G-Plus!
Das bedeutet, dass auch geimpfte und genesene Personen einen negativen Schnelltest vorlegen müssen, der nicht älter als 24 Stunden ist. Eine bereits erfolgte Booster-Impfung befreit dabei nicht von der Testpflicht.
Schülerinnen und Schüler gelten als Getestete, da sie grundsätzlich an den verbindlichen Schultestungen teilnehmen. Über die Weihnachtsferien gilt eine Ausnahme:
Vom 27. Dezember bis einschließlich 9. Januar müssen Schülerinnen und Schüler wie alle anderen auch einen Schnelltest machen lassen, um als getestet zu gelten.
Für die Nutzung unserer Tennishalle setzen wir die Regelung wie folgt um:
Jedes Mitglied muss vor dem Betreten der Halle ein Foto seines negativen Schnelltests an test@1tchiltrup.de schicken. Der Eingang der Mails wird am Ende des Tages kontrolliert. Auch die Mitarbeiter der Tennisschule lasse sich in Stichproben die negativen Testnachweise in unserem Auftrag vorlegen.
Die aktuelle Verschärfung der Verordnung erschwert uns allen die Ausübung unseres Sports erheblich und wirft erneut einen großen Verwaltungsaufwand auf.
Wir bitten Euch weiterhin um Eure Unterstützung.